Gegenschenkung und Lustpräsent


Warum keine Wohltat selbstverständlich ist, zu nichts verpflichtet und erst recht von Herzen kommt.


≈ Als ich im vorigen Winter einen betriebswirtschaftlichen IHK-Lehrgang besucht hatte, lernten wir zuerst die kaufmännischen Grundbegriffe. Für unseren Dozenten gehörten dazu bedingungslos die unterschiedlichen Vertragsarten nach deutschem Recht. Und damit ist kein notariell beglaubigter Text gemeint, sondern in erster Linie das ‚Zustandekommen einer Übereinkunft zwischen zwei Rechtspersonen‘. Mir im Gedächtnis geblieben sind die sogenannten Veräußerungsverträge. Jetzt weniger die Begriffe an sich als ihre konkrete Bedeutung, darunter explizit SCHENKUNG, weil nicht nur kaufmännisch, sondern auch gesellschaftlich relevant.

Übereinstimmend rechtswirksam

Dem Lehrbuch zufolge zählt eine Schenkung zu den mehrseitigen Rechtsgeschäften. Sie wird rechtswirksam, sobald zwischen beiden Parteien eine Übereinstimmung geschlossen worden. Ich kann nicht einfach jemandem eine Bücherkiste vor die Wohnungstür stellen, nur weil ich schenkungsfreudig bin. Der Andere sollte die literarischen Werke auch wollen, sprich: in die Schenkung einwilligen. Kluges deutsches Gesetz. Noch viel eindringlicher erscheint mir jedoch der folgende Zusatz: Eine Schenkung nur einseitig verpflichtend. Bei einem Kaufvertrag obliegen beide Parteien einem Zwang: Der Kunde muss das bestellte Produkt bezahlen, der Händler muss das bestimmte Produkt liefern. Doch die Schenkung ist wie gesagt nur einseitig verpflichtend… Ja, aufgemerkt!

Wenn ich jemandem etwas schenke, muss er mir nicht gezwungenermaßen etwas zurückgeben. Eine „Danke“ wäre ganz nett. Ansonsten besteht hier keinerlei Verpflichtung seitens des Beschenkten. Natürlich werden kleine Aufmerksamkeiten im Leben gerne genommen, ob in Form eines Gegenstands, einer netten Geste oder einer Tat. Ein grundlegend freundliches Miteinander fördert schließlich nach und nach unser Gemeinschaftsgefühl. Nicht dagegen einzuwenden, ganz im Gegenteil. Gleichwohl möchte ich aber all jene entlasten, die bisher aus einem gefühlten Zwang heraus etwas geschenkt haben. Oder eine gute Tat verrichtet haben, nur weil der Andere zuvor schon dies und jenes für sie erledigt hat. Das ist falsch. Wer so denkt, agiert aus einer unehrlichen Motivation heraus.

Ethisch-korrekt einladen

Nehmen wir das Beispiel meiner anstehenden Geburtstagsfeier. Der Pflichtdenke nach lade ich den Anderen nur ein, weil er mich vor einem Monat auch zu seiner eingeladen hatte. Das scheint mir, als sei der Eingeladene kein wirklich erbetener Gast. Nur einer, welchen man halt noch so rumstehen hat im angemieteten Partyraum, Bar oder sonst wo. Er stört keinen, fällt auch nicht sonderlich auf, weil ihn von den meinen engen Freunden eh keiner kennt. Stünde da eben, weil er mich zuvor auch eingeladen hatte, weil ich dem anderen gegenüber somit meine moralische Pflicht erfüllt habe. Eben nicht. Das lässt sich weder kaufmännisch plausibel begründen noch ist es noch ethisch korrekt gedacht.

Wo kommen wir denn hin, wenn jeder, der mal etwas Nettes erfahren oder geschenkt bekommen hatte, selbiges in gleicher Art zurückzahlt. Der Optimist würde jetzt antworten: eine Gesellschaft voll glücklicher Menschen mit einem Schrank voller Präsente, die vielleicht braucht oder bestenfalls weiter verschenkt. Klingt nach einem moralisch ethischen Grundprinzip, das scheinbar nur Positives verheißt. Oder?

Falsch voraus gedacht

Nehmen wir die rückwirkende Perspektive ein. Ich kümmere mich liebevoll um einen Menschen, weil ich vielleicht mal in einer ähnlichen Lage stecke und dann etwas zurückbekommen werde. Und dabei ist es egal, ob ich die Wohltat von derselben Person zurückbekommen – etwa einem guten Freund – oder zeitversetzt von jemand anderem. Frei nach der Prämisse: Gib der Gesellschaft etwas, und sie dankt es dir irgendwann zurück. Bestimmt schon mal gehört, oder? Gefällt mir nicht ganz.

Erstens mal lebe ich im Hier und Jetzt. Mein Charakter ist geprägt von vergangenen Erlebnissen, dennoch schaue ich nicht zurück, sondern vorwärts. Freue mich über jeden weiteren Schritt, den ich auf meinem Lebensweg gehe. Wie ich in einem jeweiligen Moment agiere, entscheidet jedoch kein rationaler Verstand, sondern die pure Lust. Sobald in mir das Bedürfnis durchschlägt, jemandem etwas schenken zu wollen, dann handle ich danach. Keinesfalls, weil ich mir eine Gegenschenkung erhoffe. Das bleibt außen. Ich besorge ein Präsent und überreiche es dem Angedachten. Wenn er es dankend annimmt, hat die kaufmännische Schenkung geklappt. Und ich freue mich über das Ergebnis. In doppelter Hinsicht.

Ehrlich agieren

Dem Mitmenschen etwas Gutes tun ist und bleibt eine sentimentale Geste, die ich durchweg begrüße. Nur plädiere ich dafür, dass wir künftig weniger auf Vorheriges nur antworten, sprich: reagieren. Vielmehr sollten wir bewusst aus uns heraus handeln, also: agieren. Der reinen Liebesgeste wegen. Vorausgesetzt, dass der andere mit der Schenkung übereinstimmt. Es ist die Basis jedes kaufmännischen Veräußerungsvertrags. Und die Grundlage jeder ehrlichen Tat, so sie denn gut gemeint ist. Erst dann kommt sie von Herzen.≈≈

© Linda Könnecke

Ein Gedanke zu „Gegenschenkung und Lustpräsent

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